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Die vorliegende Schrift ist bald nach Beendigung des Krieges be gonnen und erst im Frühjahr 1923 abgeschlossen worden. Diese Ver zögerung erklärt sich dadurch, daß ich infolge meiner starken dienst lichen Inanspruchnahme durch meine frühere Tätigkeit als Verwaltungs beamter die Arbeit an diesem Buche etwa 2 Jahre lang fast völlig aus setzen mußte. Zwischen Vollendung und Drucklegung schob sich alsdann die Straf prozeßreform vom 4. Januar 1924, die eine Umarbeitung einzelner Teile erforderlich machte. Die äußere Geschlossenheit des Ganzen hat durch diese ungünstigen Schicksale stark gelitten. Dagegen waren die Eindrücke, die ich in der Verwaltungspraxis empfangen habe, der inneren Einheitlichkeit der Gedankenführung insofern förderlich, als sie die überzeugung von der Richtigkeit der hier vorgetragenen Grundauffassung in mir noch mehr gefestigt haben. Der Berliner Juristischen Fakultät und insbesondere dem Dekan des Jahres 1923/24, Herrn Professor Bruns, bin ich für die Aufnahme meiner Arbeit in die von ihr herausgegebene Sammlung zu größtem Danke verpflichtet. Meinem verehrten Lehrer, Herrn Professor Kohlrausch, danke ich herzlich für die Förderung, die ich stets durch ihn erfahren habe. Die Widmung dieses Buches ist nur ein schwaches Zeichen meines Dankes. Berlin, im Mai 1925. Hermann Mannheim. Inhaltsverzeichnis. Seite §I. Einleitung . . Erstes Kapitel. Die Zwecke der Rechtsmittel, insbesondere der Revision. II §2. Die politischen Zwecke . . . . . . . II §3. Die juristischen Zwecke . . . . 21 Zweites Kapitel. Der Begriff der Revision in Theorie und Praxis . . . . . . . . . 33 .