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Die Vorstellung von Person und Arbeit eines Künstlers ist gemeinhin noch immer mit dem romantischen Bild eines querköpfigen Eremiten behaftet, der sich in aller Einsamkeit seiner Kunst hingibt. Die heutige Arbeitswelt zeichnet hingegen ein Bild, das Künstler nicht mehr ausschließlich als reine Selbständige, sondern auch als unselbständige Arbeitnehmer zeigt. Man denke nur an Orchestermusiker, Schauspieler oder Tänzer. Hier setzt auch das Thema dieser Arbeit an, dessen Ausgangspunkt der unselbständige Künstler ist, der auf Grundlage eines Arbeitsvertrags, Werke und Leistungen iSd Urheberrechts schafft. Einerseits gilt das Schöpferprinzip im Urheberrecht, nach dem die Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte am Werk bzw der Leistung originär in der Person des Schöpfers bzw Urhebers entstehen. Andererseits gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass das Arbeitsergebnis dem Arbeitgeber zukommen soll. Gegenstand dieser Arbeit ist es, dieses Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Urheberrecht hinsichtlich der Rechte- und Vergütungssituation zwischen Arbeitgeber und Künstler aufzulösen. Außerdem sollen die Begriffe "Kunst" und "Künstler" in der österreichischen Rechtsordnung erörtert werden.