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Freiheit und Wahrheit können als Ideale bezeichnet werden, die auch dem Strafrecht als unentbehrliche Grundbegriffe dienen. Trotz der vermeintlichen Unentbehrlichkeit sind die genauen Inhalte beider Begriffe alles andere als eindeutig bestimmt. Diese Arbeit untersucht den Gebrauch dieser Ideale innerhalb ausgewählter strafrechtswissenschaftlicher Problemfelder.§Der Freiheitsbegriff wird dabei insbesondere im Kontext der Strafzwecklehre problematisiert. In kritischer Auseinandersetzung mit der aktuellen Rezeption der Straftheorie Hegels, dessen Philosophie der Freiheit ausführlich vorgestellt wird, soll eine freiheitstheoretische Basis der gesamten Strafrechtswissenschaft skizziert werden. Die Präzisierung eines strafrechtsrelevanten Freiheitsbegriffs, der auf die freie Subjektivität von Personen im Recht abstellt, wird dabei einerseits im Kontrast zu individualistischen Freiheitskonzeptionen erprobt, die etwa in romantischen und neo-liberalen Theorien vertreten werden. Andererseits wird die neurowissenschaftliche Kritik am freien Willen diskutiert und zurückgewiesen.§Im zweiten Teil geht es um den ambivalenten Umgang mit dem Wahrheitsbegriff innerhalb der Strafprozeßrechtslehre, in der die Ermittlung der (materiellen) Wahrheit einerseits als Idealvorstellung hochgehalten wird, während andererseits z.B. im Rahmen der Absprachenproblematik vermehrt auf informelle Erledigungsstrategien gesetzt werden soll, die auf eine Suche nach dem wahren Sachverhalt verzichten möchten. Beide Varianten gegenwärtiger Thematisierung der Wahrheitsproblematik werden ausführlich dargestellt. Zur Aufdeckung dieser Ambivalenz sind zudem die philosophischen Wurzeln verschiedener Wahrheitstheorien freizulegen, die dem strafprozessualen Verständnis zugrunde liegen.