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Seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts, spätestens seit den 50er und 60er Jahren, tritt die Frage der Vorbehalte zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer Regelmäßigkeit in den Mittelpunkt des Interesses der Völkerrechtswissenschaft. Selbst nach der Schaffung der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) fand die Diskussion kein Ende. Seit Mitte der 90er Jahre beschäftigt sich auch die International Law Commission erneut mit diesem Thema. In den Focus der Betrachtungen rücken dabei zunehmend Vorbehalte zu Menschenrechtsverträgen. Diese sind nicht nur Thema wissenschaftlicher Untersuchungen. Gerade auch die Staatenpraxis zeigt hierzu neue Ansätze, die von den Regeln der WVK abweichen. Einer der interessantesten ist der Non-Benefitting-Ansatz, wonach Staaten für sich in Anspruch nehmen, durch einen Einspruch gegen einen Vorbehalt die Bindung des Vorbehaltsstaates an den Vertrag herbeizuführen, ohne dass dieser von seinem Vorbehalt profitiert. Die Frage der Zulässigkeit dieses Ansatzes und seine wissenschaftliche Durchdringung bilden einen Schwerpunkt der Arbeit. Nach Schilderung der Rechtsentwicklung untersucht der Autor die Vereinbarkeit der Strukturprinzipien des geltenden Vorbehaltsrechts mit den Pflichtenstrukturen verschiedener Arten völkerrechtlicher Verträge und arbeitet die Probleme heraus, die bei der Anwendung der WVK auf Vorbehalte insbesondere zu Menschenrechtsverträgen entstehen. Orientiert an den benannten Strukturprinzipien, analysiert der Verfasser anschließend eingehend die verschiedenen derzeit in Wissenschaft und Staatenpraxis vertretenen Lösungsansätze. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchungen entwickelt er dann einen eigenen auf dem Non-Benefitting-Ansatz basierenden Vorschlageiner Reform des Vorbehaltsrechts.