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Ulrike Köckert untersucht, inwieweit das internationale Zivilverfahrensrecht materiellrechtlichen Dreipersonenverhältnissen gerecht wird. Sie stellt die Beteiligung Dritter im deutschen, französischen, englischen und US-amerikanischen Recht vergleichend dar und zeigt, wie sich die jeweiligen Prozessmaximen wie der Zweiparteiengrundsatz und der Anspruch auf rechtliches Gehör auf die Drittbeteiligung auswirken. Sie geht besonders auf den deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr ein. Viele US-amerikanische Entscheidungswirkungen sind dem deutschen Recht fremd. Eine differenzierte rechtsvergleichende Untersuchung zeigt jedoch, dass sie dennoch anerkennungsfähig sind. Anhand der Drittbeteiligung im europäischen Rechtsverkehr erklärt sie exemplarisch, wie nationales Prozessrecht und europäische Regelungen zusammenwirken. Ulrike Köckert arbeitet heraus, dass v.a. das europäische Recht die Drittbeteiligung ermöglicht, jedoch dem Interessenausgleich der nationalen Rechtsordnungen nicht immer gerecht wird. Sie schlägt Lösungen vor, die es ermöglichen, die Beteiligteninteressen in nationalen und internationalen Streitigkeiten gleichermaßen auszugleichen.