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In kirchlichen Einrichtungen in Deutschland sind ca. 2 Mio. Menschen beschäftigt. Sie sind, wie alle Arbeitnehmer, den spezifischen Gefahren, die aus ihrer Arbeitssituation resultieren, ausgesetzt. Die Erhöhung der Arbeitssicherheit der Arbeitnehmer steht im Mittelpunkt verschiedener europäischer Richtlinien, insbesondere der Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz. Ein wesentliches Element des europäischen Arbeitsschutzes ist die Beteiligung der Vertreter der Arbeitnehmer in allen Fragen der Sicherheit am Arbeitsplatz. Während für die große Mehrheit der im kirchlichen Bereich Beschäftigten das allgemeine Arbeitsrecht gilt, ist im kollektiven betrieblichen Recht durch die jeweiligen Mitarbeitervertretungsgesetze eine Sonderordnung etabliert worden. Die Autorin erörtert die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretungen der evangelischen und katholischen Kirchen und ihrer Einrichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz und stellt sich dem insoweit bestehenden Spannungsfeld zwischen europarechtlichen Vorgaben, deutschem Arbeitsschutzrecht und Kirchenrecht. Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker.