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Die elektronische Überwachung von Straftätern war in Deutschland lange Zeit kein ernsthaftes kriminalpolitisches Thema. Mit wenigen Ausnahmen wie das hessische Modellprojekt, das Anfang der 2000er Jahre fużr begrenztes Aufsehen sorgte, aber keine herausragenden Ergebnisse der Evaluation vorzuweisen hatte sah man in Deutschland im Unterschied zu europäischen Nachbarländern (z. B. England, Frankreich, Schweden) keinen nennenswerten Anwendungsbereich, da man hierzulande die vergleichbaren Tätergruppen im Rahmen der normalen Bewährungshilfe und -aufsicht ausreichend kontrollieren konnte. Mit der durch den Europäischen Gerichtshof fużr Menschenrechte 2009 und im Gefolge durch das deutsche BVerfG 2011 thematisierten Frage der Entlassung von u. U. gefährlichen Straftätern aus der Sicherungsverwahrung hat sich die Diskussion gewandelt und der deutsche Gesetzgeber hat die elektronische Überwachung im Rahmen der Fużhrungsaufsicht 2010 explizit als spezielle Weisung eingefużhrt (vgl. § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB). Von daher lag es nahe, eine Bestandsaufnahme der rechtlichen und technischen Möglichkeiten - auch im europäischen Vergleich - zu erstellen und weitergehende Perspektiven zu explorieren. Die vorliegende Arbeit kommt diesem Bedarf an einer bilanzierenden Einschätzung der Entwicklung elektronischer Überwachung in Deutschland und Europa nach.