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Bei Insolvenzen mit Auslandsbezug stellen sich bei deren Abwicklung eine Reihe von Fragen: Wie ist dabei innerhalb der EU vorzugehen? Welche Gerichte welchen Landes sind international zuständig und welches Insolvenzrecht ist anzuwenden? Welche Befugnisse hat ein Masseverwalter? Wie muss eine Forderungsanmeldung erfolgen? Werden inländische insolvenzrechtliche Entscheidungen auch in anderen Mitgliedstaaten vollstreckt? Diese und ähnliche Fragen werden durch die 2002 in Kraft getretene Europäische Insolvenzverordnung geregelt. In dieser Arbeit wird die EuInsVO in einer systematischen Weise dargestellt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf aktuelle Probleme und die EuGH Judikatur gelegt wird. Zuerst werden allgemeine Ausführungen zur EuInsVO getroffen. Danach folgt die Auseinandersetzung mit der allgemein als wichtigster Regelungsbereich der EuInsVO angesehenen internationalen Zuständigkeit und dem anwendbaren Recht auf die betroffenen Insolvenzverfahren. Ausführlich werden auch die Bestimmungen bezüglich des Verfahrensverlaufs erläutert. Am Schluss der Arbeit werden die bisher zur EuInsVO ergangenen Entscheidungen des EuGH (Stand Mai 2009) besprochen.