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Die Zahl der De-facto-Flüchtlinge übersteigt in den Ländern der EG diejenige der anerkannten Konventionsflüchtlinge. Nicht erst seit dem Jugoslawien-Konflikt erhalten in allen EG-Staaten abgelehnte Asylbewerber oder Flüchtlinge, die kein reguläres Asylverfahren durchlaufen haben, aus humanitären oder politischen Gründen ein Aufenthaltsrecht oder eine "Duldung". Die Solidarität der EG-Staaten stößt hier aber schnell an ihre Grenzen. Im europäischen Binnenmarkt werden unterschiedliche Vorgehensweisen gegenüber De-facto-Flüchtlingen immer problematischer, verschiedene Regeln über deren Aufnahme und Unterbringung gefährden die Ziele des Binnenmarktes. Im Hinblick auf die im Maastrichter Vertrag angelegten Zielvorgaben erscheinen sie als schlechterdings inakzeptabel. Im Grundsatz besteht daher Übereinstimmung darüber, daß in eine schrittweise europäische Harmonisierung des Asyl- und Flüchtlingsrechts auch die De-facto-Flüchtlinge mit einzubeziehen sind. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die rechtlichen und praktischen Bedingungen der Aufnahme von De-facto-Flüchtlingen in den Mitgliedstaaten und erarbeitet Leitlinien einer künftigen europäischen Harmonisierung des De-facto-Flüchtlingsrechts.