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Die Steuerabzugsfähigkeit von Ausbildungsaufwendungen beschäftigt Rechtsprechung und Steuerrechtswissenschaft seit Jahrzehnten. So hat der BFH im Jahr 2002 seine bisherige schematische Abgrenzung zwischen Ausbildungskosten und Fortbildungskosten aufgegeben und seitdem auch Aufwendungen für eine Umschulung, für ein Erststudium und eine erstmalige Berufsausbildung zum Erwerbsaufwendungsabzug zugelassen. Daraufhin hat der Gesetzgeber die einkommensteuerliche Behandlung der Ausbildungsaufwendungen durch Gesetz vom 21. Juli 2004 neu geregelt und dabei das Abzugsverbot für Kosten der erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums wieder eingeführt. Diese Arbeit zeigt die historische Entwicklung auf und setzt sich ausführlich mit der fiskalisch motivierten Neuregelung auseinander. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass diese als verfassungswidrig einzustufen ist. Darüber hinaus entwickelt die Arbeit allgemeingültige Kriterien für den Erwerbsaufwendungsabzug von Bildungsaufwendungen anhand des Veranlassungsprinzips.