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Der BGH hat in seinen Entscheidungen "Marlene-Dietrich" und "Blauer Engel" erstmals die Vererblichkeit "vermögenswerter" Elemente des Persönlichkeitsrechts festgestellt und davon ausgehend der Erbin Schadensersatz zugesprochen. Florian Wortmann sucht die aufgeworfenen Fragen zu den dogmatischen Grundlagen der Vererbung zu beantworten, die maßgeblichen Strukturen einer vermögensrechtlichen Komponente des Persönlichkeitsrechts zu entwickeln und die konkrete Handhabung erbrechtlicher Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Kontext aufzuzeigen.Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt dabei auf dem Bereich der "werbemäßigen" Nutzung von Persönlichkeitsmerkmalen und der entsprechenden Entwicklung vermögensrechtlicher Strukturen als Vorbedingung der Vererblichkeit. Fragen der Erbenstellung - Abgrenzung zur Position der Angehörigen, Schutzdauer der überkommenen Rechte, Bindung an den Erblasserwillen - werden diskutiert. Abschließend folgt die Darstellung konkreter Problemkreise des materiellen Erbrechts wie Erbeinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sowie Möglichkeiten des wirtschaftlichen Zugriffs Dritter auf vererbte Bestandteile des Persönlichkeitsrechts.