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Im Zusammenhang mit Rassismus und anderen Formen der Ausgrenzung wird derzeit häufig nach der Zivilgesellschaft gerufen; vom Zivilrecht ist dagegen selten die Rede. Läßt sich das geltende Vertragsrecht aber nicht gegen Diskriminierungen mobilisieren? Trifft die These, zentrale vertragsrechtliche Prinzipien seien mit dem Schutz vor Diskriminierung nicht vereinbar, wirklich zu? Die Autorin untersucht diese Fragen vor dem Hintergrund des deutschen und des europäischen Vertragsrechts. Im Mittelpunkt steht dabei die Diskriminierung aufgrund askriptiver Persönlichkeitsmerkmale wie "Rasse" (einschließlich ethnischer und religiöser Zugehörigkeit), Geschlecht und "Behinderung". Im Anschluß an die Analyse der Rechtslage entwickelt die Verfasserin Möglichkeiten, adäquaten Rechtsschutz zu erstreiten - de lege lata und ferenda. Angesichts der Erwartung, daß die EU den nationalen Gesetzgeber bald zum Handeln zwingen wird, kommt der Untersuchung besondere Aktualität zu. Sie richtet sich neben Wissenschaft und Gesetzgebung auch an Rechtspraktiker und Interessengruppen, die Handlungsmöglichkeiten gegen Diskriminierungen suchen. Die Verfasserin ist Professorin an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg.