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Die akademische Ausbildung von Juristinnen und Juristen hat eine lange Tradition, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Ebenso alt wie die ersten Juristenschulen, die in Bologna und anderen oberitalienischen Städten entstanden, ist die Kritik an schlechten und unzeitgemäßen Studienbedingungen. Waren es im Mittelalter die Jesuiten, welche die nach der Stiftung Rudolfs materiell verarmte Fakultät an ihre Kandare nahmen, so ging es viel später, im 19. Jahrhundert, um die Heranbildung kaisertreuer, loyaler Juristen. Die postrevolutionären Reformen des konservativen Unterrichtsministers Thun-Hohenstein und die Anpassungen seines Nachfolgers Madeyski überstanden fast ein ganzes Jahrhundert. Nach dieser Studienordnung bewältigten berühmte Absolventen wie Hans Kelsen (Wien) oder Franz Kafka (Prag) Jus - aber auch nach ihnen noch einige Generationen von Juristinnen und Juristen bis Ende der Siebzigerjahre des zwanzigsten Jahrhunderts. Das vorliegende Werk gibt Einblick in die Entwicklung und Wurzeln der verschiedenen Ausbildungsmodelle bis zu den Auswirkungen des Bologna-Prozesses und setzt sich kritisch mit den aktuellen Gegebenheiten auseinander. Es stellt paradigmatisch die Höhe- und Tiefpunkte der Lehre und Forschung an der Wiener rechtswissenschaftlichen Fakultät von den Anfängen bis heute dar.