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Der Autor vergleicht regulierungsrechtliche Probleme des deutschen und österreichischen Energierechts miteinander. Es werden zunächst die verfahrensrechtlichen Fragen untersucht, die seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 in Deutschland bei der Stromnetzentgeltfestlegung aufgetreten sind. In einem zweiten Schritt wird das österreichische Regulierungsregime mit den dort diskutierten Rechtsfragen hinsichtlich der Entgeltfestlegung dargestellt. Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich bereits sehr früh - im Jahr 1999 - die behördliche Vorab-Kontrolle der Stromnetzentgelte eingeführt. Wesentlicher Unterschied bei der Entgeltbildung ist, dass in Deutschland an die Netze der einzelnen Unternehmen als Regelungsgegenstand angeknüpft wird, wohingegen in Österreich für bundesweit definierte Netzbereiche einheitliche Tarife durch Verordnung erlassen werden. Dieser Unterschied wirkt sich sowohl auf die behördlichen Verfahren als auch auf die Rechtsschutzmöglichkeiten aus, die Netzbetreiber und -kunden bzgl. der Entgeltfestlegung haben. Diese Auswirkungen werden untersucht und in einer vergleichenden Bewertung einander gegenübergestellt. Am Ende stehen ein Fazit und eine Empfehlung für die Modifikation des deutschen Regelungssystems.