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Das Finanzierungsleasing hat sich in Spanien und Deutschland als alternative Finanzierungsform durchgesetzt. In beiden Rechtsordnungen fehlt es jedoch bis heute an einer zivilgesetzlichen Regelung dieses neuartigen Vertragsgebildes. Es oblag daher der Rechtsprechung, in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaft anhand des vorhandenen zivilrechtlichen Instrumentariums einen dogmatisch fundierten und gleichzeitig praxisgerechten Weg zur Bewältigung der mit diesem neuen Vertragstyp einhergehenden rechtlichen Probleme zu finden. Besondere Schwierigkeiten bereitete dabei das leasingtypische Dreiecksverhältnis, d. h. die rechtlich adäquate Erfassung der zwischen Liefer- und Leasingvertrag bestehenden Interdependenz.§In zwei in sich geschlossenen "Landesberichten" werden zunächst das Leasingvertragsrecht Deutschlands und Spaniens vorgestellt. Die in beiden Ländern gefundenen Lösungen lassen - gerade in dem so wichtigen Bereich der Leistungsstörungen - größere Abweichungen erkennen. Zurückführen läßt sich dies u. a. auf eine unterschiedliche Ausgestaltung der AGB-Kontrolle. Auf der Basis der durch die Rechtsvergleichung gewonnenen Erkenntnisse werden in Zusammenschau mit dem Lösungsansatz der UNIDROIT-Konvention über das internationale Finanzierungsleasing Leitlinien für eine mögliche Kodifikation des Leasingvertragsrechts entwickelt.