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Rechtliche Fragen zu Quotenregelungen in Gewerkschaften werden meist als "Annex" öffentlich-rechtlicher Diskussionen um Frauenquoten verstanden. Hinsichtlich der Situation in den Gewerkschaften stellen sich aber besondere rechtliche Fragen. Die privatautonome Grundstruktur des Vereins- und Koalitionsrechts und die Garantie der individuellen Koalitionsfreiheit ermöglichen den Gewerkschaften zwar große Freiheit in der satzungsmäßigen Ausgestaltung ihres Organisationsrechts. Sie verpflichten die Gewerkschaft aber auch auf ein Prinzip der Entfaltung des Individuums in "seiner" Gewerkschaft. Quotenregelungen dürfen diese Rechte des einzelnen Mitglieds nicht treuwidrig schmälern. Das AGG verlangt außerdem die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Quotenregelungen. Schließlich gebietet die Tarifautonomie als kollektive Privatautonomie eine möglichst ungebrochene Legitimationskette zwischen Gewerkschaftsmitglied und Tarifvertragsnorm ein Prinzip, zu dem Quotenregelungen als Instrument der Manipulation innerverbandlicher Willensbildung im Widerspruch stehen können.