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In Deutschland liegt die Geburtenziffer bereits unterhalb des Bestandserhaltungsniveaus, d.h. es sterben mehr Menschen, als Kinder geboren werden. In Folge dieser negativen natürlichen Bevölkerungsbilanz und damit einhergehend des demografischen Wandels rückt die Vereinbarkeitsproblematik von Familien- und Erwerbsarbeit in das Zentrum der öffentlichen Diskussion. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der Vereinbarkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit. Die gegenwärtige Vereinbarkeitspolitik ist geprägt durch zwei historisch gewachsene Positionen, die sich innerhalb der Frauenbewegung herauskristallisierten. Ausgehend von der bürgerlichen Frauenbewegung steht die gesellschaftliche Bewertung der Familienarbeit im Vordergrund mit dem Ziel, die Familienarbeit im Vergleich zur Erwerbsarbeit aufzuwerten. Die proletarische Frauenbewegung hingegen verfolgte die Gleichstelllung der Frau durch verstärkte Beteiligung der Männer an der Familienarbeit und der Überwindung der vorherrschenden geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. In Hinblick auf diese beiden Positionen möchte ich die Fragestellung untersuchen, inwieweit das am 5. Dezember 2006 erlassene Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG) diesen Kriterien genügt.