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Am 1. Mai 2004 ist das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft getreten. Es fasst die Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und des Produktsicherheitsgesetzes zusammen. Es dient dem Schutz der Verbraucher und Arbeitnehmer vor unsicheren Produkten und der Gewährleistung des Handels mit sicheren Produkten. Es enthält Anforderungen an die Beschaffenheit von Produkten und regelt Pflichten nach ihrem Inverkehrbringen. Erstmals ist auch der Gebrauchtwarenmarkt erfasst. Die Marktzugangs- und Produktkennzeichnungs- und -beobachtungsregeln richten sich an Hersteller, Importeure und Händler, sind aber auch bedeutsam etwa für Arbeitgeber und Dienstleistungserbringer. In dem Praxis-Kommentar werden u.a. erläutert:Die Unterscheidung zwischen Verbraucherprodukten, für die die Anforderungen der europäischen ProdSRL umgesetzt werden, und technischen Arbeitsmitteln. Die Adressaten des Gesetzes und ihre Pflichten beim Produzieren, Importieren und Handeln mit Produkten und bei ihrem Einsatz (insbes. Betriebssicherheitsverordnung). Die Marktüberwachungsbehörden und ihre Befugnisse (z.B. Verbote, Rückrufe, Warnungen). Das System der europäischen Harmonisierung und der technischen Normung ("Neues Konzept"). Die EG-Konformitätserklärung ("Modul-Beschuss"), die CE-Kennzeichnung und das GS-Zeichen.Der Kommentar enthält im Anhang die wichtigsten europäischen Regelungen (Richtlinien), deutschen Rechtsverordnungen (GPSGV) und Arbeitsschutzvorschriften (BetrSichV).