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Die unterschiedliche Ausgestaltung der Gerichtsverfahren in Deutschland und England ist zumindest bezogen auf den Strafprozeß allgemein bekannt. Weniger bekannt ist der Umstand, daß sich auch die Zivilprozesse erheblich voneinander unterscheiden. In dieser Arbeit untersucht der Autor vergleichend die Geschichte des sogenannten Beibringungsverfahrens, welches vom eigentlichen Akt der Klageerhebung über die verschiedenen Verteidigungsmöglichkeiten des Beklagten und die Folgen der Säumnis bis hin zur Prozeßzäsur reicht. Beginnend mit der fränkischen bzw. angelsächsischen Zeit bis zur Gegenwart vermittelt das Werk einen detaillierten Überblick über die geschichtliche Entwicklung dieser Prozeßrechtsinstitute und verschiedener Prozeßmaximen wie des Verhandlungs- und Amtsermittlungsprinzips, des Mündlichkeits- und Schriftlichkeitsprinzips sowie des Eventualprinzips in Deutschland und England. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den Gemeinsamkeiten, die auf den Einfluß des für die geistliche Gerichtsbarkeit entwickelten römisch-kanonischen Verfahrens zurückzuführen sind. Schließlich versucht der Autor, mögliche Annäherungspunkte aufzuzeigen.