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Die Seilbahnwirtschaft stellt für das Tourismusland Österreich einen bedeutsamen Wirtschaftsfaktor dar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Errichtung und Betrieb von Seilbahnen sind zunächst im Seilbahngesetz 2003 geregelt. Daneben haben Seilbahnunternehmen zahlreiche landesgesetzliche Bestimmungen und Verordnungen der Materien Baurecht, Naturschutz und Raumordnung zu beachten. Die Tätigkeit von Seilbahnunternehmen ist ferner mit dem Betrieb von Schipisten eng verbunden. Es werden daher auch jene landesgesetzlichen Bestimmungen und (ortspolizeilichen) Verordnungen dargestellt, die auf Errichtung und Betrieb von Schipisten anzuwenden sind und für die Pistensicherheit eine wichtige Rolle spielen. Der praktische Nutzen vorliegender Arbeit liegt darin, dass erstmals Seilbahn-relevante Vorschriften in den Bundesländern systematisch dargestellt werden. Damit wird den Seilbahnunternehmen ein Überblick über jene landesgesetzlichen Bestimmungen gegeben, die bei Errichtung und Betrieb von Seilbahnen zu beachten sind.