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Während der individuelle Minderheitenschutz heute weltweit weitgehend auf Zustimmung stößt, wird der kollektive Minderheitenschutz von vielen Staaten, auch in der westlichen Welt, abgelehnt. Individueller Minderheitenschutz ist im wesentlichen Schutz vor Diskriminierung aus ethnischen Gründen, aus Gründen von Herkunft, Abstammung oder Religion. Das reicht aber nicht aus, um ethnische Minderheiten, die in ihrer angestammten Heimat unter der Herrschaft eines ethnisch differenten Mehrheitsvolkes leben, in ihrer Existenz, in der Bewahrung ihrer kulturellen Besonderheiten und ihrer spezifischen Lebensformen zu schützen; dies gilt besonders für die Erhaltung der eigenen Sprache. Insoweit sind kollektive Rechte - Gruppenrechte - notwendig, die je nach den Besonderheiten von Kultur, Geschichte, Größe oder Siedlungsstruktur der Minderheit unterschiedlich sein und von minderheitensprachlichen Ortstafeln bis zur Territorialautonomie reichen können. Dieser gruppenspezifischen Ausprägung des Minderheitenschutzes wird immer wieder entgegengehalten, daß sie mit dem demokratischen Grundprinzip "one man - one vote" nicht vereinbar sei.§Die Autoren des vorliegenden Bandes treten dieser Fundamentalkritik eines effektiven Minderheitenschutzes nachdrücklich entgegen. Zwei Grundsatzreferate sind den historischen Grundlagen des Minderheitenschutzes sowie den in der wissenschaftlichen Literatur bisher kaum untersuchten verfassungstheoretischen Fragen des Verhältnisses von Minderheitenschutz und Demokratie gewidmet, während weitere Abhandlungen Einzelaspekte praktischer Umsetzung von Minderheitenschutzregelungen in demokratischen Systemen sowie spezifische Probleme einzelner Staaten behandeln.