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Das Recht der Entstehung und Ausübung der elterlichen Personensorge hat zum Abschluss der vergangenen Legislatur noch etliche Anpassungen und Neuerungen erfahren. Die neue Gesetzeslage durch die Möglichkeit der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare das Verbot der Minderjährigenehe das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft das Recht auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen die Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen sowie durch Änderungen im Personenstandsrecht ist nun unmittelbar in die Praxis der Jugendämter, der Familiengerichte und der Rechtsanwälte einzubeziehen. Zurückliegende Reformen, etwa das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Paare oder das Umgangsrecht des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters, stellt das Buch in ihrer Wirkung und praktischen Bedeutung, die sie erlangt haben, dar. Das Buch gibt konkrete Antworten für Fachkräfte der Jugendämter, ebenso wie für Familienrichter, Rechtsanwälte oder die Eltern selbst. Die Autorin lehrt an der Fachhochschule Mannheim Kindschaftsrecht sowie Kinder- und Jugendhilferecht und ist seit Jahren als Gutachterin des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) mit Aspekten der Personensorge befasst.