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Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wie schwierig es ist, den "präventiven Defensivnotstand bei pflichtwidrigem Verhalten des Eingriffsopfers" in das bestehende Strafrecht einzuordnen, und stellt die derzeit vertretenen Ansichten dar. Besonders häufig findet sich diese Konstellation in den Haustyrannenmordfällen. Die seit Jahren gequälte Ehefrau (manchmal aber auch der Ehemann) kommt dem nächsten Angriff des Partners zuvor und tötet diesen in einem günstigen Moment. Vor dem historischen Hintergrund und der Definition der einzelnen Bestandteile dieser Rechtsfigur wird die allgemeine rechtliche Behandlung in Literatur und Rechtsprechung aufgezeigt. Mit Hilfe der Gesetzesmaterialien wird anschließend bewiesen, dass § 34 StGB den "präventiven Defensivnotstand bei pflichtwidrigem Verhalten des Eingriffsopfers" sachgerecht erfasst. Dies bedeutet nicht, dass zwei Leben qualitativ gegeneinander abgewogen werden. Aber in der Interessenabwägung können Umstände hinzutreten, die das Interesse des Täters zu leben gegenüber dem Interesse des Eingriffsopfers zu leben wesentlich überwiegen lassen. Gesamtergebnis dieser Untersuchung ist, dass bei einem "präventiven Defensivnotstand bei pflichtwidrigem Verhalten des Eingriffsopfers" äußerstenfalls auch eine Tötung gemäß § 34 StGB gerechtfertigt sein kann.