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Die Arbeit untersucht umfassend das Phänomen der professionellen Diskriminierungskläger. Diese bewerben sich zum Schein auf Arbeitsstellen, um nach erhoffter Ablehnung eine Entschädigung wegen Diskriminierung einzuklagen. Bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 waren nur die Merkmale "Geschlecht" und "Schwerbehinderung" gegen Diskriminierung besonders geschützt. Das AGG hat den Kreis der geschützten Merkmale erweitert, insbesondere um das Merkmal "Alter". Der hierdurch zu erwartende Anstieg von Diskriminierungsklagen solcher Scheinbewerber gab Anlass für die vorliegende dogmatische und empirische Analyse. Dogmatisch liegen die Schwerpunkte auf der Darstellung möglicher Diskriminierungsindizien als Dreh- und Angelpunkt einer Diskriminierungsklage und auf der Begründung, warum professionellen Diskriminierungsklägern kein Entschädigungsanspruch zusteht. Die Beweislastverteilung wird ausführlich berücksichtigt. Empirisch analysiert die Arbeit die Anzahl von Diskriminierungsindizien in Zeitungsanzeigen und die Verbreitung von professionellen Diskriminierungsklägern durch Auswertung des AGG-Archivs und einer Umfrage unter den Arbeitsgerichten.