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Document from the year 2010 in the subject Law - Public Law / Administrative Law, grade: -, -, language: Czech, abstract: Die Charta der Grundrechte und freiheiten der Tschechischen Republik (Verfassungsgesetz Nr. 2/1993 Slg.) legt in Art. 37 fest, dass jedermann das Recht auf Rechtshilfe im Verfahren vor Gerichten, in anderen Verfahren vor staatlichen Organen oder Organen der öffentlichen Verwaltung hat, und zwar von Anfang des Verfahrens an. In Anknüpfung an Art. 40 Abs. 3 wird das Recht des Beschuldigten geregelt, seine Verteidigung vorzubereiten und sich entweder selbst oder durch einen Verteidiger zu verteidigen.Die Durchsetzung dieser Rechte wird vor allem durch Gesetz Nr. 85/1996 Slg., über die Rechtsanwaltsschaft geregelt. Unter der Leistung von Rechtsdiensten ist nach diesem Gesetz die Vertretung im Verfahren vor Gerichten und anderen Behörden, die Strafverteidigung, die Rechtsberatung, die Verfassung von Urkunden, die Erstellung von Rechtsgutachten und andere Formen von rechtlicher Unterstützung zu verstehen, falls diese systematisch und gegen Entgelt geleistet werden.Neben den Rechtsanwälten wird die Leistung von Rechtsdiensten auch den Notaren, Gerichtsvollziehern, Patentanwälten und Steuerberatern anvertraut. Die vorgelegte Monographie analysiert schrittweise die Stellung dieser Subjekte im Rahmen des tschechischen Systems der Leistung von Rechtsdiensten.