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Der Rückzug kapitalmarktaktiver Unternehmen von der Börse, das sog. Going Private, ist ein anhaltender Trend in Deutschland. Die organisierten Wertpapierhandelsmärkte bieten den Unternehmen ein breites Spektrum von Handelssegmenten an. Um einen vollständigen Börsenrückzug zu vermeiden, ist unterdessen immer häufiger ein Segmentwechsel (Downgrading) der Unternehmen zu beobachten. Mit diesem kann ein Emittent kostenträchtige Zulassungsfolgepflichten vermeiden, ohne auf alle Vorteile des öffentlichen Kapitalmarkts verzichten zu müssen. Indessen wirft der Segmentwechsel diverse anlegerschutzrechtliche Fragen auf. Diese werden in der Arbeit unter Berücksichtigung der Entwicklung des Wettbewerbs der Börsenmärkte (sog. Markt für Märkte) aufgegriffen. Bei der Erarbeitung von Lösungskonzepten leistet das US-amerikanische Kapitalmarktrecht große Hilfestellung. In der nordamerikanischen Jurisdiktion werden Regelungsprobleme des Segmentwechsels und Delistings seit Anfang des 20. Jahrhunderts in Forschung und Praxis diskutiert.