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Zur wirtschaftlichen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken werden Verträge geschlossen, die an Staatsgrenzen nicht halt machen. Durch das Internationale Privatrecht muss für alle auftretenden rechtlichen Fragen eine nationale Rechtsordnung bestimmt werden, der es zukommt, die jeweilige Frage zu beantworten. Das Werk erläutert das anwendbare Recht differenziert für Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte. Bei den Verpflichtungsgeschäften wird die im Allgemeinen befürwortete Differenzierung zwischen Verwertungsverträgen mit und solchen ohne Auswertungspflicht abgelehnt. Das deutsche Urhebervertragsrecht wird auch auf Sonderanknüpfungen und auf Eingriffsnormen hin untersucht. Die einzelnen Normen des Urhebervertragsrechts bringen sich nicht aus eigener Kraft international zur Anwendung, mit Ausnahme der §§ 32 und 32 a UrhG, die von § 32 b UrhG international eingesetzt werden. Welches Recht auf Verfügungsgeschäfte anzuwenden ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Ausführlich diskutiert werden die Einheitstheorie, die universelle und die territoriale Spaltungstheorie. Nach einer sehr detaillierten Betrachtung wird die letztgenannte als vorzugswürdig erkannt. Das Buch wendet sich an alle Praktiker in der Anwaltschaft und Justiz und an alle Wissenschaftler des Urheberrechts.