16 131 539 książek w 175 językach
Jednak się nie przyda? Nic nie szkodzi! U nas możesz zwrócić towar do 30 dni
Bon prezentowy to zawsze dobry pomysł. Obdarowany może za bon prezentowy wybrać cokolwiek z naszej oferty.
30 dni na zwrot towaru
Der Schutz der Verhandlungspartner vor «schlechten» Verträgen wird im deutschen Recht als eine Fallgruppe des Verschuldens bei Vertragsverhandlung (c.i.c.) erfaßt. Dem französischen Recht ist die c.i.c. als Rechtsinstitut unbekannt. Dennoch schützt auch das französische Recht die Verhandlungspartner. Die vorliegende Studie zeigt, wie die Möglichkeit einer Nichtigerklärung des Vertrages wegen «Verschuldens beim Vertragsschluß» im französischen Recht zu erreichen ist, nämlich über die Erweiterung des Rechts der Willensmängel. Wenn der getäuschte oder irregeführte Vertragspartner nicht die Nichtigerklärung, sondern Schadenersatz verlangt, greifen die Deliktsregeln ein. Hierbei wird dargestellt, wie Rechtsprechung und Literatur die deliktische Generalklausel des Code civil an die Problematik anpassen mußten. Durch die Beschreibung der vertraglichen bzw. deliktischen Ansprüche des zu schützenden Vertragspartners wird deutlich, unter welchen Voraussetzungen überhaupt Informationspflichten im französischen Recht aufgenommen werden. Insofern eröffnet die vorliegende Studie dem deutschen Juristen einen Zugang zu einer oft fremden Materie des Nachbarrechts.