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Der Bereich der Arzneimittelwerbung erfährt in Deutschland und in Europa eine starke Regulierung. Die Einschränkungen der Arzneimittelwerbung durch nationale und europäische Vorschriften basieren vorrangig auf der Einstufung von Arzneimitteln als besonders gefährliche Verbrauchsgüter, somit vorrangig auf Erwägungen des Gesundheitsschutzes. Besonders die Gefahr der Selbstmedikation durch Patienten wird als Argument für eine starke Verkürzung der Werbefreiheit in diesem Bereich angeführt.§Am Arzneimittelmarkt tangieren die Werbebeschränkungen unterschiedliche, zum Teil einander entgegenstehende Interessen: Die Interessen der Verbraucher, der verschreibenden Ärzte, der beratenden Apotheken, der Krankenkassen und der Arzneimittelindustrie. Angela Poschenrieder überprüft, ob durch die vorhandenen Vorschriften ein angemessener Ausgleich dieser Interessen gelungen ist. Wie der Untertitel verrät, wird eine systematische Einteilung, Erklärung und Bewertung der in Deutschland geltenden Werbebeschränkungen für Arzneimittel sowie eine rechtliche Überprüfung dieser Beschränkungen an höherrangigem nationalem und europäischem Recht vorgenommen. Die dogmatische Aufbereitung des Themas bildet gleichzeitig ein Beispiel für das Ineinandergreifen von nationalem und europäischem Recht anhand eines eng umrissenen Rechtsgebiets.